aktualisiert 22. Oktober 2009
Schulanmeldung Schuljahr 20010/201
Am 02./03./04. November 09
Ihr Kind ist zum Schuljahr 2010/2011 schulpflichtig, wenn es bis zum 31. August 2010 das 6. Lebensjahr beendet hat. Soll ein Kind vorzeitig eingeschult werden, so entscheidet darüber die Schulleitung. Sie wird sich vorher mit den Eltern, den Erzieherinnen in den Kindertagesstätten und den Schulärzten beraten. Eine Entscheidung über die Schulfähigkeit eines vorzeitig angemeldeten Kindes kann noch kurz vor der Einschulung gefällt werden. Erster Schritt sollte für Sie als Eltern zunächst einmal die Anmeldung an der Grundschule ihrer Wahl sein, denn ab dem Schuljahr 2008/2009 sind die bisherigen Schulbezirke aufgehoben; Eltern können nun frei entscheiden, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Wir würden uns freuen, Sie und Ihr Kind bei uns an der Schule bei der Schulanmeldung am 02./03./04. November 2009 begrüßen zu dürfen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung die Geburtsurkunde und falls vorhanden die Taufbescheinigung mit. Auch Ihr Kind soll bei der Anmeldung mit dabei sein. So können wir uns und auch das Kind einen ersten Eindruck von uns machen. Auf dieser Homepage finden Sie noch weitere Seiten, die für Sie interessant sein könnten, z. B: Natürlich laden wir Sie ein, auf unseren Seiten hier im Netz zu stöbern.
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